Die Küche ist zum Kochen da

Kochen, was das Herz begehrt

Sie bestimmen, was in den Kochtopf kommt. Wir kochen für Sie oder mit Ihnen gemeinsam Menüs, die Ihre Geschmacksknospen zum Tanzen bringen und das Wohlbefinden steigern.

Preisbeispiele

Sie können die Dienstleistungen einzeln oder kombiniert buchen. Die Mindestdauer pro Einsatz liegt bei 1,5 Stunden.

Svenja Braun
Svenja Braun

Dispositionsverantwortliche
031 537 07 00
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1.5 h
1,5 Stunden Kochen Preis: CHF ca. 89.30
2.5 h
2,5 Stunden Kochen Preis: CHF ca. 142.20
1.5 h 2 h
3,5 Stunden Kochen und Einkaufen Preis: CHF ca. 195.20
inkl. MWST und CHF 9.00 Wegpauschale Der Einsatz wird pro Haushalt abgerechnet. Unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben.

Häufige Fragen

Die Kosten für Haushalts- und Betreuungsleistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Oft können vorhandene Zusatzversicherungen jedoch einen Beitrag leisten, wenn die Haushaltsleistungen ärztlich verordnet sind. Je nach Krankenkasse sind die Voraussetzungen und die Übernahme der Kosten unterschiedlich geregelt. Besteht keine Zusatzversicherung, gehen die Kosten vollumfänglich zulasten des Kunden, ausser Sie haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.

Alle Kunden, die Anspruch auf Ergänzungsleistung haben, können die Haushaltsleistungen über die Ergänzungsleistung abrechnen. Diese Leistungen müssen immer ärztlich verordnet werden und somit können die Kosten bis zu CHF 46.– pro Stunde sowie die Wegpauschale von CHF 5.– übernommen werden. Für den Differenzbetrag müssen die Kunden selbständig aufkommen.

Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV und IV geleistet.

Voraussetzungen sind:

  • Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit)
  • dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr (AHV))
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation

Die hauswirtschaftlichen Bedarfsabklärungen werden entweder durch das Abklärungsteam der BelleVie Suisse AG oder von einer, in der Region zuständigen, Spitex-Organisation Abklärungsteam vorgenommen. Der Aufwand für die Bedarfsabklärung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

Einsätze an Feiertagen werden mit den Kunden vorgängig besprochen (offizielle Feiertage und Sonntage = 50% Rechnungszuschlag). Dieser Zuschlag wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.

Für Sie da

BelleVie Suisse AG
031 537 07 00
info@bellevie.ch

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