BelleVie Suisse AG
031 537 07 00
info@bellevie.ch
Wir wollen für Sie eine Bereicherung sein und Ihnen Gesellschaft leisten, wann immer Ihnen danach ist.
Die BelleVie bildet Lebensbegleiter aus.
Hilfsbereite Menschen, die sich dazu berufen fühlen, anderen Menschen behilflich zu sein. Menschen, die fragen: «Wer bist du?» anstatt «Was kannst du?»
Menschen, die sich für den Mitmenschen interessieren, die sich einsetzen für ein ganzheitliches «Wir». Empathie ist eine der wichtigsten Gaben, die uns zur Verfügung steht, zu fühlen, was andere fühlen.
Vergessen Sie nicht: Wir profitieren von Ihnen genauso wie Sie von uns. Dank Ihnen können wir unsere Berufung ausleben. Im Gegenzug engagieren wir uns dafür, dass Sie ihr Leben unbeschwert in Ihrem Zuhause geniessen können.
Sie können die Dienstleistungen einzeln oder kombiniert buchen. Die Mindestdauer pro Einsatz liegt bei 1,5 Stunden.
Die Kosten für Haushalts- und Betreuungsleistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Oft können vorhandene Zusatzversicherungen jedoch einen Beitrag leisten, wenn die Haushaltsleistungen ärztlich verordnet sind. Je nach Krankenkasse sind die Voraussetzungen und die Übernahme der Kosten unterschiedlich geregelt. Besteht keine Zusatzversicherung, gehen die Kosten vollumfänglich zulasten des Kunden, ausser Sie haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.
Alle Kunden, die Anspruch auf Ergänzungsleistung haben, können die Haushaltsleistungen über die Ergänzungsleistung abrechnen. Diese Leistungen müssen immer ärztlich verordnet werden und somit können die Kosten bis zu CHF 46.– pro Stunde sowie die Wegpauschale von CHF 5.– übernommen werden. Für den Differenzbetrag müssen die Kunden selbständig aufkommen.
Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV und IV geleistet.
Voraussetzungen sind:
Die hauswirtschaftlichen Bedarfsabklärungen werden entweder durch das Abklärungsteam der BelleVie Suisse AG oder von einer, in der Region zuständigen, Spitex-Organisation Abklärungsteam vorgenommen. Der Aufwand für die Bedarfsabklärung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Einsätze an Feiertagen werden mit den Kunden vorgängig besprochen (offizielle Feiertage und Sonntage = 50% Rechnungszuschlag). Dieser Zuschlag wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.
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