Frisch gewaschene Kleidung, die gebügelt und ordentlich verstaut wird, bringt Freude in jeden Schrank.
Bei Bedarf bringen wir Ihre Kleidung für Sie in die chemische Reinigung. Auch mit Nadel und Faden wissen wir umzugehen, sollte etwas geflickt oder ausgebessert werden müssen.
Preisbeispiele
Sie können die Dienstleistungen einzeln oder kombiniert buchen. Die Mindestdauer pro Einsatz liegt bei 1,5 Stunden.
inkl. 7.7 % MWST und CHF 9.00 Wegpauschale
Der Einsatz wird pro Haushalt abgerechnet. Unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben.
Häufige Fragen
Die Kosten für Haushalts- und Betreuungsleistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Oft können vorhandene Zusatzversicherungen jedoch einen Beitrag leisten, wenn die Haushaltsleistungen ärztlich verordnet sind. Je nach Krankenkasse sind die Voraussetzungen und die Übernahme der Kosten unterschiedlich geregelt. Besteht keine Zusatzversicherung, gehen die Kosten vollumfänglich zulasten des Kunden, ausser Sie haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.
Alle Kunden, die Anspruch auf Ergänzungsleistung haben, können die Haushaltsleistungen über die Ergänzungsleistung abrechnen. Diese Leistungen müssen immer ärztlich verordnet werden und somit können die Kosten bis zu CHF 46.– pro Stunde sowie die Wegpauschale von CHF 5.– übernommen werden. Für den Differenzbetrag müssen die Kunden selbständig aufkommen.
Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV und IV geleistet.
Voraussetzungen sind:
Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit)
dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr (AHV))
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation
Die hauswirtschaftlichen Bedarfsabklärungen werden entweder durch das Abklärungsteam der BelleVie Suisse AG oder von einer in der Region zuständigen Spitex-Organisation Abklärungsteam vorgenommen. Der Aufwand für die Bedarfsabklärung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Einsätze an Feiertagen werden mit den Kunden vorgängig besprochen (offizielle Feiertage und Sonntage = 50% Rechnungszuschlag). Dieser Zuschlag wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.