Sauber und knitterfrei

Freude im Kleiderschrank

Frisch gewaschene Kleidung, die gebügelt und ordentlich verstaut wird, bringt Freude in jeden Schrank.

Bei Bedarf bringen wir Ihre Kleidung für Sie in die chemische Reinigung. Auch mit Nadel und Faden wissen wir umzugehen, sollte etwas geflickt oder ausgebessert werden müssen. 

Preisbeispiele

Sie können die Dienstleistungen einzeln oder kombiniert buchen. Die Mindestdauer pro Einsatz liegt bei 1,5 Stunden.

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Jeanette Megert

Dispositionsverantwortliche
031 537 07 00
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Buchungsanfrage
1.5 h
1,5 Stunden Waschen Preis: CHF ca. 89.30
2.5 h
1,5 Stunden Waschen Preis: CHF ca. 142.20
1.5 h 2 h
2,5 Stunden Waschen Preis: CHF ca. 195.20
inkl. MWST und CHF 9.00 Wegpauschale Der Einsatz wird pro Haushalt abgerechnet. Unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben.

Häufige Fragen

Die Kosten für Haushalts- und Betreuungsleistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Oft können vorhandene Zusatzversicherungen jedoch einen Beitrag leisten, wenn die Haushaltsleistungen ärztlich verordnet sind. Je nach Krankenkasse sind die Voraussetzungen und die Übernahme der Kosten unterschiedlich geregelt. Besteht keine Zusatzversicherung, gehen die Kosten vollumfänglich zulasten des Kunden, ausser Sie haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.

Alle AHV-, IV-Rentner und Menschen mit Behinderungen, die mindestens während sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Leistungen werden zugesprochen, wenn die die anerkannten Auslagen die Einnahmen übersteigen.

Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV und IV geleistet.

Voraussetzungen sind:

  • Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit)
  • dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr (AHV))
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation

Die hauswirtschaftlichen Bedarfsabklärungen werden entweder durch das Abklärungsteam der BelleVie Suisse AG oder von einer, in der Region zuständigen, Spitex-Organisation Abklärungsteam vorgenommen. Der Aufwand für die Bedarfsabklärung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

Einsätze an Feiertagen werden mit den Kunden vorgängig besprochen (offizielle Feiertage und Sonntage = 50% Rechnungszuschlag). Dieser Zuschlag wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.

Für Sie da

BelleVie Suisse AG
031 537 07 00
info@bellevie.ch

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