BelleVie Suisse AG
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Für Fahrten können wir Ihnen den Rotkreuzfahrdienst empfehlen. Unsere Mitarbeitende helfen Ihnen gerne weiter.
Die Kosten für Haushalts- und Betreuungsleistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Oft können vorhandene Zusatzversicherungen jedoch einen Beitrag leisten, wenn die Haushaltsleistungen ärztlich verordnet sind. Je nach Krankenkasse sind die Voraussetzungen und die Übernahme der Kosten unterschiedlich geregelt. Besteht keine Zusatzversicherung, gehen die Kosten vollumfänglich zulasten des Kunden, ausser Sie haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.
Alle AHV-, IV-Rentner und Menschen mit Behinderungen, die mindestens während sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Leistungen werden zugesprochen, wenn die die anerkannten Auslagen die Einnahmen übersteigen.
Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV und IV geleistet.
Voraussetzungen sind:
Die hauswirtschaftlichen Bedarfsabklärungen werden entweder durch das Abklärungsteam der BelleVie Suisse AG oder von einer, in der Region zuständigen, Spitex-Organisation Abklärungsteam vorgenommen. Der Aufwand für die Bedarfsabklärung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Einsätze an Feiertagen werden mit den Kunden vorgängig besprochen (offizielle Feiertage und Sonntage = 50% Rechnungszuschlag). Dieser Zuschlag wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.
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